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Saturday, February 25, 2012

Ad ACTA?

Der ORF Steiermark hat mich vor einigen Tagen zum ACTA-Abkommen interviewt. Heute ist der Artikel erschienen


Neben den teils allzu schwammigen Formulierungen (namentlich der Verweis auf "Grundsätze" wie Meinungsäußerungsfreiheit, anstelle von "Menschenrechten") kritisiere ich auch das Vorgehen der Staaten bei der Ausverhandlung des Abkommens. Der Multistakeholderansatz ist entscheidend für die Legitimität von völkerrechtlichen Verträgen mit Einfluss auf das Internet. 


Zu den europarechtlichen und völkerrechtlichen Problemen von ACTA habe europäischer Akademiker eine  kritische Stellungnahme erstellt.


Zunächst aber ist ACTA ohnedies auf Eis gelegt worden, da die Kommission das Abkommen dem EuGH vorgelegt hat.

Das ist wichtiger und richtiger Schritt, der Verfechtern der Menschenrechte im Internet sehr zugut kommt, zumal der EuGH in zwei kürzlich veröffentlichten Urteilen klar die grundrechtliche Absicherung von Internetusern bestätigt hat. 

In der Rechtssache C-70/10 (Scarlet Extended SA / Société belge des auteurs, compositeurs et éditeurs SCRL (SABAM)) bestätigte er, dass eine Filter-Anordnung gegen Anbieter von Internetzugangsdiensten, die darauf  abzielt, einem unzulässigen Herunterladen von Dateien vorzubeugen, Unionsrecht widerspricht.

In seinem Urteil in der  Rechtssache C-360/10 (SABAM / Netlog NV) bestätigte er, dass der Betreiber eines sozialen Netzwerks im Internet nicht gezwungen werden kann, ein generelles Filtersystem einzurichten, um die unzulässige Nutzung musikalischer und audiovisueller Werke zu verhindern. 

Dieser explizite Schutz von "Internet intermediaries", nämlich Anbietern von Internetzugangsdiensten und sozialen Netzwerken vor staatlicher Kontrolle, könnte manche der ACTA-Kritiker milder stimmen. 

Schließlich betonte der EuGH, dass diese Filterpflichten einem angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Urheberrechtsschutz, der unternehmerischen Freiheit, dem Datenschutz und der Informationsfreiheit verunmöglichen würden.






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